Kürzlich war ich bei einer Veranstaltung zum Thema Berufsunfähigkeit, mit dem natürlich auch der Bereich Pensionsvorsorge verknüpft ist. Ein Anstoß sich auch einmal hier der Sache anzunähern und den Umgang der Österreicher mit ihren Zukunftsperspektiven zu betrachten.

Ich habe ja immer das Gefühl, dass wir Österreicher gern die Augen vor unangenehmen Dingen verschließen und die Aussicht auf unsere Pensionen ist für die überwiegende Mehrheit der zukünftigen Pensionsbezieher in der Tat unangenehm.

Dass ich damit nicht ganz falsch liege, zeigt eine IMAS-Umfrage von 2013. Darin beurteilen 56% der Österreicher die Altersversorgung in Österreich positiver als in anderen EU-Ländern, nur 4% denken, dass sie schlechter funktioniert.

Ein ganz anderes Ergebnis lieferte die Internationale Pensionsstudie 2014, bei welcher Österreich im internationalen Vergleich auf Platz 17 von 25 landete. Im europäischen Vergleich war nur Italien schlechter. Die Bewertung für den Ist-Zustand fiel nicht so schlecht aus, die Beurteilung der Zukunftsaussichten war allerdings nicht so rosig, hier landete Ö auf dem vorletzten Platz.

Erschütternd finde ich aber nicht (nur) das Studienergebnis, sondern im Vergleich dazu auch die Unwissenheit und Gutgläubigkeit der Österreicher (siehe IMAS-Studie).

Hand aufs Herz, wer hat sich schon genauer damit auseinandergesetzt, wie viel an Pension er/sie aus heutiger Sicht bekommen wird? Aus heutiger Sicht wohlgemerkt, weil wir ja alle nicht wissen, wie oft bis zu unserem Pensionsantritt noch reformiert wird bzw. werden muss.

In manchen Köpfen spuken ja immer noch die längst vergangenen 80% vom Letztbezug herum, die Realität sieht dazu sehr ernüchternd aus. Vereinfacht dargestellt wird heute der Durchschnitt der 27 besten Beitragsjahre zur Berechnung der Bemessungsgrundlage herangezogen, bis 2028 werden ansteigend die besten 40 Jahre berücksichtigt, sofern man so viele Jahre zusammenbringt.

Für die Pensionshöhe ist neben den tatsächlichen Versicherungszeiten auch der sogenannte „Steigerungsbetrag“  von 1,78% pro Jahr relevant. Für eine Gesamtarbeitszeit von 45 Jahren bedeutet das einen Bezug von 80%  (also 45 x 1,78) der Bemessungsgrundlage. Für eine Gesamtarbeitszeit von 30 Jahren ergibt sich also ein Bezug von 53,4% (also 30 x 1,78) der Bemessungsgrundlage (diese wird natürlich ebenfalls von den vorhandenen Versicherungszeiten berechnet).

Das heißt, vom Letztbezug gerechnet kommen gerade für „Vielverdiener“ und gut ausgebildete und damit später ins Erwerbsleben eingestiegene Pensionsanwärter erhebliche Einbußen zum Tragen, aber auch alle anderen, die nicht immer konstant verdient haben, müssen Abstriche machen.

Dies ist natürlich nur in aller Kürze dargestellt, es soll in erster Linie verdeutlicht werden, dass eine Auseinandersetzung mit den eigenen Pensionsansprüchen so früh als möglich angeraten ist.

Ohne private Vorsorge ist eine Aufrechterhaltung des Lebensstandards für die meisten wohl kaum zu bewerkstelligen. Es ist höchst an der Zeit, dass das auch in den Köpfen der Österreicher ankommt. Welche Möglichkeiten hierfür zur Verfügung stehen, werden wir in der nächsten Zeit beleuchten.