Bis Ende Jänner 2015 haben Kreditnehmer der Santander Consumer Bank noch die Möglichkeit sich der Sammelaktion des VKI (Verein für Konsumenteninformation) anzuschließen. Der Oberste Gerichtshof hatte ja im September 2013 festgestellt, dass die Santander Bank ihre Kunden über die tatsächlichen Kosten ihrer Kredite getäuscht hat. Die Kreditnehmer waren sich oft nicht bewusst, dass sie mit der Tilgung auch eine Kreditrestschuldversicherung abbezahlten, was auch in der Effektivzinsberechnung nicht aufschien.
Anspruch auf eine nachträgliche Zinsreduktion haben jedoch nicht nur Schuldner laufender Kredite, sondern auch jene, die ihren Kredit schon abbezahlt haben. Vorausgesetzt der Kreditvertrag wurde nach dem 11.06.2010 abgeschlossen. Betroffen sind auch Warenkredite, die man bei einem Händler abgeschlossen hat.
Also, wie heißt es so schön, am 32. Jänner ist es zu spät! Betroffene sollten sich umgehend beim VKI melden. Nähere Informationen finden Sie auch hier.