In den letzten Wochen konnte man  in den Medien vermehrt über Fremdwährungskredite lesen, drängen doch die Banken wieder vermehrt zum Umstieg (warum habe ich hier ja schon mehrfach angesprochen).

Nachdem aber Fremdwährungskredit nicht gleich Fremdwährungskredit ist, weil sie sich in ihrer Konstellation (also Einstiegszeitpunkt, eventueller zwischenzeitlicher Währungswechsel, Tilgungsträger, etc.) oft ja grundlegend unterscheiden, möchte ich heute einmal ein reales Beispiel skizzieren, um zu zeigen, was es alles zu beachten gilt.

Wir betrachten einen endfälligen Frankenkredit, der am Ende der Laufzeit mittels einer fondsgebundenen Lebensversicherung getilgt werden soll.

Kredithöhe aushaftend in CHF (März 2013)                                             136.733,30

Kredithöhe aushaftend in EUR (März 2013)                                              112.110,25

Restlaufzeit bis Juni 2021                                                                              99 Monate

Kredithöhe aushaftend in EUR (Juni 2003, Einstieg)                              88.801,44

derzeitiger Verlust                                                                                       23.308,81

Ablaufleistung Tilgungsträger (Mai 2021, voraussichtlich)                    113.634,00

Rückkaufswert (Mai 2013, voraussichtlich)                                               46.000,00

Da in diesem Fall keine Deckungslücke besteht, ergibt sich kein zwingender Handlungsbedarf, was auch von der betreffenden Bank so gesehen wurde.

In diesem Fall fällt die Betrachtung so günstig aus, weil der jetzt aushaftende Frankenkredit ursprünglich 2001 in Yen aufgenommen wurde und in den ersten beiden Jahren ein Kursgewinn (in Höhe des derzeitigen Kursverlustes im Franken) realisiert werden konnte. Daher ist auch der Tilgungsträger auf einen höheren Betrag ausgelegt.

Was wäre aber gewesen, wenn man im Jahr 2001 schon einen Kredit in Franken anstatt in Yen aufgenommen hätte? Was vielen geraten wurde, weil der Franken damals im Vergleich zum Yen ja als sehr sicher galt.

Kredithöhe aushaftend in EUR (Juni 2001)                                                  116.276,53

Kredithöhe aushaftend in CHF (Juni 2001)                                                  171.230,00

Kredithöhe aushaftend in EUR (März 2013)                                                 140.147,00

fiktiver Verlust                                                                                                  23.870,47

Der Verlust fällt nicht wirklich viel höher als im ersten Szenario aus, aber dadurch, dass der Tilgungsträger auf den ursprünglich geringeren Kreditbetrag ausgelegt ist, ergibt sich nun eine erhebliche Deckungslücke! Um den Kredit abzudecken muss man aktuell nun zusätzlich rund 26.500,- EUR aufbringen.

Besonders gravierende Probleme ergeben sich oft dadurch, dass der Tilgungsträger weit unter den Erwartungen zurückbleibt. Unter noch anderen Gesichtspunkten müssen jene Konstrukte betrachtet werden, bei denen wesentlich mehr Geld als benötigt aufgenommen und die überschüssige Summe veranlagt wurde. Hier können gewaltige Deckungslücken entstanden sein.

Zurück aber zu unserem Beispiel, steht man nun vor der Entscheidung Umstieg in den Euro oder nicht, kann man folgende Überlegung anstellen: Wie sieht die derzeitige monatliche Belastung (also Monatsprämie für den Tilgungsträger und Zinszahlung für den Kredit) gegenüber einem Umstieg auf einen tilgenden Eurokredit aus.

Monatsprämie Tilgungsträger in EUR                                                                 331,77

Monatliche Zinsbelastung CHF-Kredit in EUR                                                 110,00

Monatliche Kosten gesamt  in EUR                                                                      441,77

Gehen wir von einem fiktiven Umstiegskreditangebot von 3% fix auf die Restlaufzeit von rund 8 Jahren aus. Den aushaftenden Kreditbetrag von rund 140.000,- würden wir um den Betrag aus dem Tilgungsträger (aktuell rund 46.000,-) verringern, damit ergibt sich für eine Höhe von 96.000,- eine monatliche Belastung von rund 1.100,-.

Natürlich hätte man nun einen „sicheren“ Kredit, die Höhe der monatlichen Rate hätte sich aber schlagartig mehr als verdoppelt. Eine Verdoppelung der monatlichen Kreditrate bedeutet für viele allerdings eine nicht tragbare Belastung.

Um bei unserem Beispiel zu bleiben, hätte man gemessen an der Belastung durch das Umstiegsabgebot noch rund 660,- Spielraum (also 1.100  –  441,77).

Rund 280,- monatlich würde man benötigen, um mit einer konservativen Sparform (etwa einem mündelsicheren Sparplan) unsere Deckungslücke zu schließen. Damit hätten wir immer noch 380,- zur Verfügung, um etwaige höhere Zinsbelastungen auszugleichen, oder einen weiteren Kursverlust abzufedern.

Noch einmal zusammengefasst heißt das, es ist wirklich unabdingbar jeden Fall genau zu prüfen, alle Alternativen in Erwägung zu ziehen und sich auf keinen Fall unter Druck setzen zu lassen. Besprechen  Sie Ihren Fall mit einem erfahrenden Finanzierungsberater  und nehmen Sie ihn gegebenenfalls zum Gespräch mit der Bank mit.

Für weiterführende Fragen bin ich natürlich gerne für Sie da!