Normalerweise muss man vor der Kreditvergabe nachweisen, dass sich die Kreditrate in der Haushaltsrechnung auch ausgeht. Ist dies nicht der Fall, bekommt man keinen Kredit. Im Normalfall.

In manchen Fällen jedoch schon, wie nun ein Bericht des ORF zeigte, sehr zum Nachteil der Kreditnehmer. Bei der Arbeiterkammer häufen sich Fälle, wo an bonitätsschwache Kunden (oft schon mit Vorbelastung) Kredite vergeben wurden, die diese sich gar nicht leisten können. Auch mussten sie erhebliche Mehrkosten durch hohe Bearbeitungsgebühren, Lohnvormerkgebühren oder Kreditversicherungen in Kauf nehmen.

Ich könnte eine ähnliche Geschichte erzählen, wie sie auch im Bericht aufgezeigt wird. Gleiches Kreditinstitut, ebenfalls Vorbelastung, Absicherung in Form einer Lebensversicherung unbewusst gleich mitabgeschlossen. So wie´s aussieht, macht man sich auch die oft unzureichenden Deutschkenntnisse zunutze. Um Hilfestellung gebeten, habe ich mit dem Kreditinstitut Kontakt aufgenommen, um mir die Sachlage genauer erklären zu lassen. Dafür steht allerdings nur mehr ein Callcenter zur Verfügung, die persönliche Betreuung wird nach Abschluss des Kreditvertrages abgebrochen. Gleich zweimal hat man mir während des Gesprächs einfach den Hörer aufgelegt. Wahrscheinlich war meine Rückfrage unangenehm.

Zwar ist auch „mein“ Fall bei einer Interessenvertretung anhängig und wird bestimmt eingehend geprüft. Für betroffene Kreditnehmer bleibt die Situation aber unverändert, Monat für Monat  sind hohe Kreditraten fällig, die man schwer aufbringen kann. Natürlich hat man sich selbst in diese Situation gebracht, aber die Verpflichtung zur Bonitätsprüfung ist im Verbraucherkreditgesetz festgehalten und darauf sollte man sich auch verlassen dürfen.