Immer wieder sieht man sich in Rundfunk und Fernsehen, in den Printmedien und natürlich auch im Worldwideweb mit Kreditwerbung konfrontiert. Natürlich wissen wir alle, dass es beim Werben immer darum geht, Angebote verlockend darzustellen und Produkte ins rechte Licht zu setzen.

Im Handel ist es jedoch im Normalfall so, dass jeder das angebotene Produkt auch wirklich kaufen kann – ob es dann tatsächlich den eigenen Qualitätsansprüchen entspricht oder sich z.B. optische Änderungen ergeben, sei dahingestellt.

Bei Kreditwerbungen sieht das allerdings ein bisschen anders aus. Ausgewiesen und beworben werden Best- bzw. Topkonditionen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erhältlich sind. D.h., anders als im Handel üblich, kann nicht jeder diese Konditionen bekommen. Erst nach Überprüfung der Rahmenbedingungen, sprich: Einkommenssituation, verfügbare Eigenmittel, Zahlungsverhalten, etc., kann man ein verbindliches Angebot erhalten, aus dem dann die entsprechenden Konditionen erhältlich sind.

Trotzdem stelle ich in der Praxis immer wieder fest, dass Kunden Werbung für bare Münze nehmen und kommunizierte Topkonditionen für allgemeingültig halten. Da kommt es dann immer wieder zu bösen Überraschungen und Enttäuschungen darüber, dass der gewünschte Zinssatz nicht realisierbar ist.

Also: Ein kritischer Blick ist im Fall von Kreditwerbung mehr als angebracht und das Lesen des Kleingedruckten unerlässlich.

PS: Ein ohne Überprüfung der Kundenbonität ausgegebenes Bankangebot ist übrigens kein verbindliches Konditionenoffert, sondern eine Beispielrechnung! Auch hier kommt es leider immer wieder zu Missverständnissen.