Anfang Jänner hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) ein neues Dokument zum Umgang mit Fremdwährungskrediten herausgegeben. Und zwar betrifft das nicht nur die Vergabe von Fremdwährungskrediten, was in der Regel ja ohnehin nicht mehr zum Tragen kommt, sondern vielmehr bestehende Kredite.

„Das Volumen von Fremdwährungs- und Tilgungsträgerkrediten, die an private Haushalte in Österreich vergeben wurden, ist im internationalen Vergleich sehr hoch und birgt ein systemisches Risikopotenzial“, kann man den FMA Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten entnehmen.

Ziel ist natürlich eine weitere Verringerung des Gesamtvolumens an Krediten in fremder Währung. Deshalb werden die Kreditinstitute dazu angehalten, schriftliche Leitlinien für die Vergabe von Fremdwährungskrediten zu verfassen. Die Einhaltung dieser Leitlinien muss von der internen Revision jährlich geprüft werden. Zudem muss die Bank quantitative (relative und wenn nötig absolute) Begrenzungen der Volumina in Fremdwährung festlegen.

Weiters hat das Kreditinstitut der Bonität des Kreditnehmers entsprechende Schwellwerte für die laufende Kreditüberwachung hinsichtlich des Wechselkursrisikos und zweckmäßige Maßnahmen für den Fall des Überschreitens des Schwellenwertes festzulegen. Ein Frühwarnsystem soll das Überschreiten von Schwellenwerten möglichst frühzeitig anzeigen.

Was dies nun konkret bedeutet und inwieweit daraus eine weitere Konvertierungswelle resultiert, bleibt abzuwarten, zumindest ist einmal mit einer neuen Flut von Bankbriefen für die Kreditnehmer zu rechnen.