Wie die AK jüngst in einem Artikel berichtete, haben sich viele Konsumenten in den letzten Monaten über eine Erhöhung der Zinsen in laufenden Kreditverträgen beklagt. Bankenseits wird die Erhöhung mit gestiegenen Geldbeschaffungskosten erklärt. Nun befürchten die Kunden, dass ihnen im Fall einer Ablehnung dieser Vorgehensweise, der Kredit gekündigt wird. Was also tun?

„Lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen und legen Sie schriftlich Widerspruch ein“, so die AK. Derzeit verdienen die Banken zu wenig an den Krediten, sie können sich nicht zu günstigen Marktzinsen refinanzieren und versuchen mitunter dieses Problem nun an ihre Kunden weiterzugeben.

Nachdem es sich hierbei aber um eine wesentliche Vertragsänderung handelt, ist dieses Vorgehen laut AK-Konsumentenrechtsexperten unzulässig. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man in jedem Fall fristgerecht schriftlich widersprechen.

Die Praxis einiger Banken Mindestzinssätze zu vereinbaren ist ebenfalls nicht zulässig, vereinbart können diese nur werden, wenn gleichzeitig Zinsobergrenzen festgelegt werden.

Gut informiert zu sein und seine Rechte zu kennen ist unabdingbar, um sich in solchen Fällen nicht einschüchtern zu lassen!