Erst vor kurzem habe ich wieder an jenen Tag denken müssen, als der Fußballfreund meines jüngsten Sohnes bei einem Wochenendspiel schwer gefoult wurde. Mit einer glanzvollen Parade hatte der Torhüter den Ball gehalten, ein Gegenspieler diesen jedoch vom Bauch weggetreten und das Tor doch noch gemacht. Überraschender Weise wurde das Tor gegeben und unser Torhüter blieb weinend am Boden liegen.

Was man zuerst vielleicht dem Ärger und der Enttäuschung zuschreiben könnte, entpuppte sich als heftiger Schmerz im Bauchbereich, der auch nach dem Match nicht nachlassen wollte. Dem aufregenden Fußballmatch folgte also ein Besuch im nahegelegenen Krankenhaus, um die Ursachen für die anhaltenden Schmerzen abzuklären.

Der Statistik folgend war der Freund meines Sohnes bei einem Sportunfall in der Freizeit verletzt worden, denn die meisten Unfälle der 5-14Jährigen passieren bei Sport- und Freizeitunfällen und zwar beim Fußballspielen oder beim Radfahren. Kleinere Kinder hingegen verletzen sich eher zu Hause.

Gesetzliche Absicherung

Zurück zu unserem Patienten. Der junge Mann wurde gründlich untersucht, bis auf eine schmerzhafte Bauchprellung wurden zum Glück keine Beeinträchtigungen festgestellt. Die Untersuchungen im Krankenhaus waren durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt grundsätzlich nur für Folgeschäden aus einem Unfall auf. Allerdings nur für Unfälle in der Schule, auf dem Schulweg und bei Schulveranstaltungen. Das heißt: Sport- und Freizeitunfälle werden nicht abgedeckt.

In unserem Fall ist zum Glück nichts weiter passiert. Hätte es jedoch Folgeschäden gegeben, wären diese nicht gedeckt gewesen. Zusätzlich zu dem Schock nach dem Unfall wären noch finanzielle Belastungen hinzugekommen.

Denken wir zum Beispiel an einen Skiunfall: Die Versorgung im Krankenhaus ist wiederum durch die gesetzliche Krankenversicherung gedeckt, für die Bergungskosten wird nur in medizinisch angezeigten Fällen eine Kostenpauschale übernommen, die den gesamten Aufwand jedoch nicht abdeckt. Folgeschäden wie gesagt, sind bei Freizeitunfällen sowieso nicht gedeckt.

Diese Lücke lässt sich mit einer privaten Unfallversicherung schließen. Der zentrale Baustein einer Unfallversicherung ist ein Einmalbetrag, der an den Geschädigten in Abhängigkeit des Invaliditätsgrades ausbezahlt wird.

Ich denke, eine Unfallversicherung ist in jedem Fall eine sinnvolle Sache über die man nachdenken sollte.

siehe auch: Konsument 11/2015, Private Freizeit-Unfallversicherung