Unlängst im Börse Express gab es wieder einen Bericht zum Thema Fremdwährungskredit zu lesen. Konkret ging es um eine Deckungsklage, die der VKI im Auftrag des Sozialministeriums gegen den Rechtsschutzversicherer ARAG eingebracht hat.

Ein Konsument wollte den Rechtsschutzversicherer für einen Rechtsstreit gegen die Bank hinsichtlich einer angeblichen Fehlberatung in Anspruch nehmen. Für den Genossenschaftsanteil eines Reihenhauses hatte der Kreditnehmer einen Fremdwährungskredit aufgenommen. Die Bank bot ihm folgende Finanzierungsvariante an: es wurde ein weit höherer Kreditbetrag aufgenommen als benötigt, der den Finanzierungsbedarf übersteigende Anteil wurde in Immobilienaktien investiert – als Tilgungsträger zur Absicherung des Kredites. Eine vielgeübte Praxis, die viele Fremdwährungskreditnehmer nun schmerzlich zu spüren bekommen.

Die Versicherung hatte die Deckung für den Rechtsstreit abgelehnt, da es sich bei dieser Sache um ein Spekulationsgeschäft handle. Das OLG Wien hat nun die Deckungspflicht des Versicherers bestätigt, da es sich nicht um ein reines Spekulationsgeschäft handelt, sondern der Zweck dieser Finanzierungskonstruktion in einer möglichst kostengünstigen Finanzierung von Wohnraumbeschaffung besteht.

Ich bin ja kein Jurist und kann mich deswegen auch völlig unjuristisch äußern. Die Entscheidung für Konsumenten in dieser Sache ist äußerst positiv und gerade die Nichtanerkennung des Konstrukts als reines Spekulationsgeschäft gewährleistet die Deckungspflicht des Versicherers. Trotzdem bleibt zu bemerken, dass dieses Finanzierungskonstrukt hochriskant ist und vielen Kreditnehmern solche Varianten angeboten wurden, weil sie sich eine andere Finanzierungsform nicht hätten leisten können. Banken und Vermittler solcher Kredite gehören auf jeden Fall in die Pflicht genommen. Oder sind Sie da anderer Meinung?

Wer heute noch auf einem Fremdwährungskredit sitzt, der mit Immobilienaktien abgesichert ist, hat keine Chance positiv aus seinem Kredit auszusteigen. Auf jeden Fall (so das nicht längst geschehen ist) sollte man aktiv werden und einen Experten zurate ziehen, um zu sehen, was noch zu retten ist. Es besteht also akuter Handlungsbedarf, den Kopf in den Sand zu stecken ist hier eindeutig die falsche Strategie. (Siehe auch meinen letzten Artikel zum Thema Fremdwährungskredit)

Quelle: http://www.boerse-express.com/pages/1475876/print